Kies

Riesiger Erfolg beim Kies-Urteil: OVG kippt den gesamten Regionalplan Ruhr

Historischer Sieg für den Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im jahrelangen Streit um neue Baggerlöcher ein klares Machtwort gesprochen und den fehlerhaften Regionalplan Ruhr gekippt. Das Urteil sorgt für großen Jubel und eröffnet der Region die einmalige Chance auf einen echten Kiesausstieg.

Es ist ein Meilenstein für den Naturschutz und die Lebensqualität am Niederrhein. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat den erst 2024 beschlossenen Regionalplan Ruhr mit sofortiger Wirkung für unwirksam erklärt. Das Gericht bestätigte damit die gemeinsame Klage des Kreises Wesel sowie der Städte Kamp-Lintfort, Hamminkeln, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und der Gemeinden Alpen und Hünxe. Die 17 geplanten neuen Abgrabungsbereiche sind damit vorerst vom Tisch.

Bürgermeister Landscheidt sieht historische Chance

Bürgermeister Prof. Dr. Christoph Landscheidt, der die erfolgreiche Klage federführend initiiert und begleitet hat, zieht eine rundum positive Bilanz:

„Die derbe Klatsche heute vor Gericht war genauso absehbar wie unnötig. Mit einem Teilplan, den wir immer vorgeschlagen haben, wäre der restliche Regionalplan jetzt noch in Kraft. So oder so fängt der RVR nun wieder bei Null an – eine echte Chance für uns am Niederrhein, wenn die Planer in Essen und Düsseldorf endlich anerkennen, dass sie um einen Kiesausstieg nicht herumkommen.“

Schon früh hatten die Kommunen gewarnt, dass der Regionalverband Ruhr (RVR) mit völlig veralteten Zahlen gearbeitet hat. Das OVG Münster gab den Klägern nun recht: Neuere Daten zeigen, dass der tatsächliche Bedarf an Kies und Sand um bis zu 33 Prozent geringer ist als vom RVR behauptet. Auch die massiven Auswirkungen der riesigen Baggerlöcher auf das Klima wurden nicht ausreichend berücksichtigt.

MdL René Schneider nimmt Ministerin Mona Neubaur in die Pflicht

Auch der SPD-Landtagsabgeordnete René Schneider feiert das Urteil als Bestätigung für die Region, sieht nun aber die Landesregierung in Düsseldorf in der Pflicht, umzudenken:

„Zwei dicke Niederlagen vor Gericht innerhalb von nur vier Jahren zeigen: Diese Landesregierung bekommt die Planung, wo und wie viel Kies abgebaut werden darf, einfach nicht rechtssicher hin. Es wird Zeit, dass die Landesregierung den Fokus endlich darauf legt, nachhaltige Lösungen wie Rohstoffrecycling voranzubringen, statt immer neue Anläufe für noch mehr Raubbau zu unternehmen.“

Schneider betont, dass der Richterspruch die konstruktiven Vorschläge der Region nachträglich untermauert:

„Vor der Entscheidung des OVG gab es von uns genug konstruktive Hinweise wie den auf einen Teilplan. Diese hat der Richter heute alle bestätigt. Ich kann nur hoffen, dass Ministerin Neubaur und ihr Ministerium bei der aktuellen Änderung des Landesentwicklungsplans nicht erneut alle Bedenken in den Wind schlagen. Der heutige Urteilsspruch hat den kompletten Regionalplan Ruhr außer Kraft gesetzt. Hierfür ist die Ministerin als oberste Landesplanerin letztverantwortlich. Mit ihrem Nein zu einem Teilplan Kies hat sie den RVR erst in diesen Schlamassel gestürzt.“

Sicherheit für die Städte: Kommunen fordern Moratorium

Weil der Regionalplan fehlerhaft war und nun komplett gekippt wurde, steht der Regionalverband Ruhr (RVR) sprichwörtlich ohne Entwicklungskonzept da. Bis ein neuer Plan steht – was Jahre dauern kann –, greifen automatisch wieder die älteren Flächennutzungspläne.

Um zu verhindern, dass die Kiesindustrie die planerische Pause für ungebremste Neuanträge nutzt, fordert Bürgermeister Landscheidt sofortige Konsequenzen aus Düsseldorf: „Es ist ein sofortiges Moratorium erforderlich.“ Die Kommunen am Niederrhein stehen bereit, ihre Heimat auch weiterhin entschlossen zu verteidigen: „Es kann doch nicht sein,“ so Landscheidt, „dass die Landesregierung erneute Gerichtsverfahren provoziert, nur weil sie nicht willens oder in der Lage ist, die notwendigen und längst überfälligen Entscheidungen mit dem versprochenen Ziel einer Reduzierung des Kiesabbaus zu treffen.“

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